Die neue Bauprodukte- Verordnung (BauPVO)

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In unserer Branche geht ein lautstarkes Stöhnen um sich. Gesetzliche CE-Kennzeichnungen, Spezifikationen, Normen, etc. verpackt in kyrillisch anmutenden Sätzen und dazu noch verteilt auf schier endlosem, meist digitalen, Papyrus. Zum krönenden Abschluss ein plötzlich recht unmissverständlicher Bußgeldkatalog, denn große Zahlen mit anschließender Währungskennzeichnung versteht allgemein jeder.

Seit dem 01.07.2013 wurde die Bauprodukte-Richtlinie (BPR, 1989 in Kraft getreten) durch die Bauprodukte-Verordnung (BauPVO,) abgelöst. Die BauPVO gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Anordnung von ganz oben, auf welche zwar schon 2011 hingewiesen wurde, doch trotzdem trifft es uns nahezu unerwartet und mit voller härte. Unwissenheit, Missverständnisse und meist mangelnde Zeit machen es dem Mittelstand schwierig zu verstehen was gerade vor sich geht. Der erste Anruf gilt meist der entsprechenden Kammer, die können einem doch sicherlich weiterhelfen?! Was folgt ist eine weitere Dokumenten-Kavallerie, die Drucker in die Knie zwingt.

Nach langem suchen bin ich auf den Bundesverband Baustoffe- Steine und Erden e. V. gestoßen, welcher folgende PDF verfasst hat. Die erste, wirklich informative, Erklärung zur gesamten Situation. Zudem gibt es am Ende noch einen Verweis auf die Redaktion und eine entsprechende Telefonnummer. Da ich noch die eine oder andere offene Frage hatte, rief ich dort kurzerhand an.

Freundlich wurde ich an den entsprechenden Kollegen weitergeleitet und es wurde mir verständlich und ausführlich erklärt was- , bzw. was nicht, zu tun ist. Nach dem lesen der PDF und dem Telefonat war für mich vieles einfacher, verständlicher und vor allem beruhigender.

Ich hoffe dieser Text hilft euch genauso weiter und die hinterlegten Links beantworten eure Fragen genauso wie die Meinigen.

 

 

2013-07-05T11:54:26+02:00Juli 5th, 2013|Gabionen, Garten-Zubehör, Natursteine, Steinteppich|

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