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AGBS2018-08-15T15:29:03+02:00

AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. ZAHLUNGSBEDIGUNGEN. ANGEBOTE. BESTELLUNGEN UND VIELES MEHR.

§ 1 Allgemeine Vertragsbedingungen
Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren/Dienstleistungen persönlich, telefonisch oder durch Zusendung (per Telefax,Post oder E-Mail) an die Grafschafter Splitt Handel GmbH. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners binden uns nicht.

§ 2 Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Der Liefervertrag kommt zustande durch die Annahme der Bestellung des Kunden oder durch Beginn der Auftragsausführung durch uns.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Vorlage/Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsch Bundesbank, mindestens jedoch 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bei Handelsgeschäften geltend zu machen.

§ 4 Beratung
Die Aufklärung und Beratung des Bestellers/Käufers bei Abschluss und Durchführung des Vertrages erfolgt nach unserem besten Wissen und Gewissen ohne Gewähr.

§ 5 Hinweis zum Natursteinmaterial
Alle Materialien in diesem Katalog sind aus Naturstein oder natürlichen Zusammensetzungen. Deshalb sprechen wir von Gesteinen, die in Form, Größe und Farbe abweichen können. Durch Sand-, Lehm und Staubanhaftungen kann es zu Differenzen bei der Umrechnung zwischen dem spezifischen und tatsächlichen Gewicht kommen. Beim Handel mit Natursteinen sind bis zu 15 % Unter- und Überkorn möglich. Rostausblühungen sowie nachträgliche Korrosion von Natursteinen sind nicht ausgeschlossen. Diese Eigenschaften sind bekannt und bei Bestellung einzurechnen. Sie gelten damit als akzeptiert. Vergütungen oder Preisnachlässe sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn vorliegende Gründe eintreten. Wir empfehlen die Ware mit Lieferung, bzw. bei Abholung zu kontrollieren. Spätere Einwände sind nicht möglich. (Siehe allgem. Liefer- und Geschäftsbedingungen).

§ 6 Versendung, Rücklieferung, Gefahrenübernahme
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers/Käufers. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Besteller/Käufer über, sobald die Ware unsere Geschäftsstelle bzw. die unseres Lieferanten verlassen hat. Ist die Ware Lieferbereit und verzögert sich die Lieferung bzw. Abholung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller/Käufer über, sobald wir den Besteller/Käufer von unserer Lieferbereitschaft schriftlich oder mündlich (z.B. telefonisch) verständigt haben. Rücklieferungen durch den Besteller/Käufer sind ausschließlich frei, auf Gefahr des Bestellers/Käufers und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns zu erfolgen. Bei Rückgaben werden 10 – 25% Bearbeitungsgebühren erhoben.

§ 7 Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung
Dem Besteller/Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht an den von uns gelieferten Waren zu. Der Besteller/Käufer kann nicht mit Gegenforderungen, die von uns nicht schriftlich anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden, aufrechnen. Der Besteller/Käufer kann seine vertraglichen Rechte ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung für unsere Waren betragen 3 Monate, wenn Sie in unbearbeiteten Zustand sind. Farbabweichungen des Materials berechtigen nicht zum Abzug. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Ware verarbeitet sein, erlischt jeglicher Anspruch, sofern er vorher nicht festgehalten wurde. Bei berechtigten und von uns anerkannten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung/ Ersatzleistung verpflichtet/berechtigt.

§ 9 Höhere Gewalt
Kann eine der Parteien die ihr obliegenden vertraglichen Verspflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die jeweils andere Partei daraus keinerlei Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten.

§ 10 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer/Besteller mit der Vertragserfüllung in Verzug oder verweigert er sich, den Vertrag zu erfüllen, insbesondere den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sind wir berechtigt, die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und 25% des vereinbarten Kaufpreises zzgl. der Aufwendungen für Transport/Versand/Versicherung als pauschalen Schadenersatz zu verlangen oder die Vertragserfüllung abzulehnen.

§ 11 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche (z.B. Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc.) unser Eigentum. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns ab. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware. Im Falle einer Pfändung oder sonstiger Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns innerhalb von 3 Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon in Kenntnis zu setzen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.

Kommt der Käufer den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen, und zwar unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung der Kaufpreisforderung.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen, soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen würde.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
Die Liegerbedingungen zur Baustelle müssen vorab geklärt sein. Die Baustelle muss für schwere LKW zugänglich sein, Straßenbegrenzungen über den Lasten müssen mit der jeweiligen Behörde abgesprochen sein, sodass für unsere Anlieferer bzw. Fahrer keinerlei Konsequenzen entstehen.Mit Auftragseingang übernimmt der Käufer/Besteller jegliche Haftung für die freie Anlieferung. Die Abschüttung erfolgt aufgrund der Bestellung. Sollte niemand an der Baustelle anwesend sein der berechtigt ist Lieferanweisungen zu geben, entlädt der Fahrer die Ware an einer Stelle, die seines Erachtens am zweckmäßigsten ist. An der Baustelle entstandene Sachschäden, die vorher nicht einsehbar oder verdeckt waren, werden nicht anerkannt. Das gilt für Kabel, Gulli und gelagerte Materialien an der Zufahrt oder am Abschüttungsort. Auch bei nicht ausreichend beleuchteter Baustelle beschädigte Sachgüter werden nicht als Schaden von uns akzeptiert.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtssand
Erfüllungsort, soweit sich aus den vorgenannten Bedingungen nicht etwas anderes ergibt, für Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich der Sitz in Wilsum. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Nordhorn zuständige Amts- bzw. Landgericht.

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Hiermit bestätige ich, den Bildnutzungsvertrag gelesen und akzeptiert zu haben.

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